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Schornsteinfeger bestreiten Wettbewerbsverstoß-Vorwurf scharf
Hauseigentümer verantwortlich für Sicherheit der Gasleitungen
18.02.2010
Der Hessische Schornsteinfegerverband weist die Vorwürfe des unlauteren Wettbewerbs, die der Verband der Haus- und Grundeigentümer erhoben hat, scharf zurück. Nach Angaben der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund Frankfurt hätten Schornsteinfeger in Kunden-Werbebriefen den Eindruck erweckt, dass Haus- und Wohnungsbesitzer zu einer jährlichen Kontrolle von Gasleitungen verpflichtet seien.
Axel Scharr, stellvertretender Landesinnungsmeister der hessischen Schornsteinfeger, stellt klar: „Das stimmt nicht. Wir haben lediglich darauf hingewiesen, dass Haus- und Wohnungsbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht haben, die natürlich auch für die Gasinstallation gilt." Eine regelmäßige jährliche Überprüfung, die so genannte Gas-Hausschau, sei sinnvoll und empfehlenswert, um Gefahren auszuschließen. Fehlerhafte Gasinstallationen führen immer wieder zu schweren Unfällen mit Explosionen oder Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Erst Ende Januar kamen beim Einsturz eines Wohnhauses in Lüttich nach einer Gasexplosion 13 Menschen ums Leben.
Scharr betont noch einmal, dass die Haus- und Wohnungseigentümer nicht verpflichtet seien, die Gasleitungen vom Schornsteinfeger kontrollieren zu lassen. Dieser sei jedoch unabhängiger Experte für Gebäudesicherheit und biete daher seinen Kunden diesen Service an. „Wir betrachten es als unsere Fürsorgepflicht, Haus- und Wohnungsbesitzer über Risiken zu informieren. Deshalb bieten wir ihnen sinnvolle Lösungen an. Darin einen Wettbewerbsverstoß zu sehen, ist absurd", so Scharr. „Falls es im Einzelfall zu Missverständnissen gekommen sein sollte, bedauern wir dies."
Über den Landesinnungsverband Hessen (LIV)
Der Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen mit Sitz in Bebra besteht aus den drei Innungen Kassel, Rhein-Main und Darmstadt mit insgesamt rund 570 Schornsteinfegerbetrieben und 1.140 Schornsteinfegern.

